Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen
Die Weiterbildungprämie können alle Teilnehmenden beantragen, die seit dem 1.8.2016 eine mindestens zweijährige Umschulung begonnen haben und die laut Ausbildungsverordnung geforderte externe Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben.
Bei all unseren Umschulungen können Sie von der Weiterbildungsprämie profitieren:
- Altenpflege (BFS Altenpflege)
- Immobilienkaufleute (IHK)
- Medizinische Fachangestellte (AeK)
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (RAK)
- Steuerfachangestellte (StBK)
- Zahnmedizinische Fachangestellte (ZAeK)
Bei Vorlage des Prüfungsnachweises (z.B. durch Vorlage einer Zeugniskopie) bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur erhalten Sie sofort
1.000 Euro für die Zwischenprüfung
1.500 Euro für die Abschlussprüfung
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesregierung oder bei unseren Lehrgangsberatern.