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Wissenswertes zum BAföG

BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz) ist die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studierenden. Das heißt, wenn deine Eltern nicht genug Geld haben, um dich in der Ausbildung zu unterstützen, kannst du finanzielle Hilfe vom Staat erhalten.

Du kannst BAföG beantragen, wenn du

  • nach der 10. Klasse weiterhin auf eine gemeinbildende Schule gehst. Dazu gehören Fachschulen, Berufsfachschulen, Akademien und Hochschulen
  • ein duales Studium absolvierst
  • in deiner ersten Ausbildung bist
  • bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre bist.

Die Höhe des BAföGs richtet sich nach mehreren Faktoren und wird immer individuell berechnet!
Ein sehr wichtiger Punkt ist, ob du noch bei deinen Eltern wohnst oder einen eigenen Haushalt führst. Wohnst du schon alleine, kommt es darauf an, ob du für deine Ausbildung aus- oder umziehen musstest, weil der Ausbildungsbetrieb sich weiter weg befindet und du nicht jeden Tag pendeln kannst, oder andere Gründe für eine eigene Wohnung vorliegen, wie zum Beispiel eine eigene Familie.

Wohnst du noch bei deinen Eltern oder sie können dich bei den Kosten für deine Wohnung unterstützen, wird dieser Betrag in den BAföG-Leistungen verrechnet.

[Quelle: Azubi.de]

Wie erhält man BAföG?

Wenn Du BAföG erhalten möchtest, musst du einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen bekommst du in unserer Berufsfachschule oder beim BAföG-Amt. Zu diesem Antrag gehören verschiedene Formulare, die ausfüllt werden müssen. Außerdem musst du verschiedene Auskünfte über deine Situation, zum Beispiel zu deinem Vermögen und deinem Gehalt, bei deiner Bank und deinem Arbeitgeber einholen.

In jeden Fall lohnt es sich,  herauszufinden, ob man Anspruch auf BAföG hat, und einen Antrag auszufüllen, weil die Förderung immer individuell geregelt wird

Finanzierung mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Um Dir eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss.

Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Eigenes Einkommen der oder des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet, das der Person, mit der sie oder er verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist, und der Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt.

[Quelle: Agentur für Arbeit]

Wann erhält man BAB?

Du erhälst BAB, wenn Du während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen kannst, weil die Ausbildungsstätte vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Bist Du über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden oder hast mindestens ein Kind, kannst Du ebenfalls BAB erhalten, wenn Du in erreichbarer Nähe zum Elternhaus lebst.

Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Der Antrag muss rechtzeitig (am Besten vor Beginn der Berufsausbildung) bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Wenn Du die BAB erst nach Beginn der Berufsausbildung beantragst, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats der Antragstellung geleistet.

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