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Förderung der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaft (oder Unfallkasse) übernimmt dann die Kosten für Ihre Umschulung, wenn die Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf weiterarbeiten können. Dabei ist es wichtig, dass es sich um einen offiziell durch die Berufsgenossenschaft anerkannten Arbeitsunfall handelt. Darüber hinaus ist die Berufsgenossenschaft auch dann zuständig, wenn Sie eine Berufskrankheit erleiden. Wenn diese Krankheit die weitere Berufsausübung verhindert, kann die Berufsgenossenschaft auch in diesem Fall eine Umschulung finanzieren, um Ihnen weiterhin zu ermöglichen, am Erwerbsleben teilzuhaben. (Die BG ist nicht zuständig bei: Freizeitunfällen oder “normalen” Erkrankungen.)

Sie müssen allerdings über eine Berufsausbildung verfügen, da durch die Umschulung lediglich der vorherige Zustand wieder hergestellt werden soll. Eine Umschulungsförderung für angelernte Arbeitskräfte steht also nicht zur Verfügung. Sollte der Arbeitsunfall jedoch während der Berufsausbildung stattfinden, besteht ebenfalls ein Anspruch auf eine Umschulung.

Bevor eine Umschulung bewilligt wird, versucht die Berufsgenossenschaft in der Regel, den Betroffenen durch verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen den Wiedereinstieg in den bisherigen Beruf zu ermöglichen. Erst wenn diese Maßnahmen keinen Erfolg bringen, wird die Umschulung durchgeführt.

Wie erhält man die Förderung?

Ein wichtiger Punkt ist die Frage, welche Tätigkeit Sie bei der entsprechenden gesundheitlichen Beeinträchtigung noch ausführen können und in welchem Bereich Sie gerne arbeiten möchten. Dazu werden verschiedene Tests durchgeführt, bei denen unter anderem die Beeinträchtigungen durch die Unfallfolgen eine wichtige Rolle spielen.

Beim Antrag auf eine Förderung der Umschulung zahlt sich Eigeninitiative aus. Wenn Sie Ihrem Sachbearbeiter vermitteln können, weshalb eine Umschulung für Sie sinnvoll ist und dass die Chancen auf eine Anstellung in dem neuen Berufsfeld gut stehen, kann dies die Bewilligung fördern.

Es kommt also darauf an, in Gesprächen mit dem Sachbearbeiter die Auswahl in die gewünschte Richtung lenken und dies nachvollziehbar zu begründen. Allerdings hat das letzte Wort stets die Berufsgenossenschaft.

Wie wird mein Einkommen gesichert?

Wenn die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Umschulung übernimmt, haben Sie Anspruch auf ein sogenanntes Umschulungsgeld. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach der Höhe des bisherigen Einkommens. Da sich das Umschulungsgeld am bisherigen Einkommen orientiert, können die Opfer eines Arbeitsunfalls die Umschulung durchführen, ohne dass sie dabei eine Minderung des bisherigen Lebensstandards befürchten müssen.

[Quelle: ratgeber-umschulung.de]

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