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Bildungsurlaub

Was vielen Arbeitnehmer:innen (dazu zählen auch Azubis & Co.) oft nicht bewusst ist: Sie haben das Recht auf Urlaub für Bildung. Und das sollten Sie sich nehmen. Ihr Anspruch beläuft sich laut Berliner Bildungsurlaubsgesetz auf kalenderjährlich 5 Tage bzw. sind es 10 Tage in 2 Jahren.

Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es sogar doppelt soviel (10 Tage / Kalenderjahr)

Wofür dürfen Sie Bildungsurlaub nutzen?

Anerkannte Weiterbildungen, die Sie beruflich, persönlich oder politisch weiterbringen muss Ihnen Ihr Arbeitgeber gewähren, wobei die Beantragung der Anerkennung der jeweiligen Bildungseinrichtung obliegt – fragen Sie einfach, ob Ihre Wunschweiterbildung für Bildungsurlaub anerkannt ist.

Haben Sie sich für eine Weiterbildung entschieden, stellen Sie den Antrag auf Bildungsurlaub (bis 6 Wochen vor Weiterbildungsbeginn) direkt bei Ihre:Ihrem Arbeitsgeber:in.

Die Kosten für die Weiterbildung muss die Firma jedoch nicht tragen. Aber Fragen kostet nichts – wenn es für beide Parteien eine win-win-Situation ist?

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