FAQ

Darf ich während einer Weiterbildung oder Umschulung arbeiten?

Grundsätzlich darf man bei allen geförderten Lehrgängen einen Geringverdienst haben, sofern die Zusatzbelastung eines Nebenjobs nicht das erfolgreiche Erlangen des Bildungsziels gefährdet. Ab einer bestimmten Grenze wird dieses Einkommen jedoch auf die unterstützenden Leistungen angerechnet. Dies solltest du in jedem Fall mit deiner zuständigen Vermittlungskraft deines Kostenträgers besprechen.