Förderung mit Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) werden unter anderem Auftiegsqualifikationen für Fachwirte gefördert.
Das AFBG beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kannst du einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. 50 Prozent der Förderung erhältst du als rückzahlungsfreien Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhältst du ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen, welches du bei bestandener Prüfung nur zur Hälfte (50%) zurückzahlen müssen.




