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Förderung mit Aufstiegs-BAföG

Mit dem Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) werden unter anderem die Vorbereitungkurse für die Auftiegsqualifikationen zur:zum Fachwirt:in gefördert.

Die Förderung mit AFBG beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. 50 Prozent (seit Mitte 01.08.2020) der Förderung erhalten Sie als rück­zahlungs­freien Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen, welches Sie bei bestandener Prüfung nur zur Hälfte (50%) zurückzahlen müssen.

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