Bildungszeit (Bildungsurlaub)
Was vielen Angestellten (dazu zählen auch Azubis) oft nicht bewusst ist: Du hast das Recht auf Urlaub für Bildung. Und das solltest du dir nehmen. Dein Anspruch beläuft sich laut Berliner Bildungsurlaubsgesetz auf kalenderjährlich 5 Tage bzw. sind es 10 Tage in 2 Jahren.
Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es sogar doppelt soviel (10 Tage / Kalenderjahr).
Wofür kann ich die Bildungszeit nutzen?
Anerkannte Weiterbildungen, die dich beruflich, persönlich oder politisch weiterbringen muss dir dein Arbeitgeber gewähren, wobei die Beantragung der Anerkennung der jeweiligen Bildungseinrichtung obliegt.
Zunächst klären wir, ob deine Wunschweiterbildung für den Bildungsurlaub anerkannt ist. Ist dies der Fall, stellst du den Antrag auf Bildungszeit (bis 6 Wochen vor Weiterbildungsbeginn) direkt bei deinem Arbeitsgeber.
P.S.: Die Kosten für die Weiterbildung muss die Firma jedoch nicht tragen Aber Fragen kostet nichts – wenn es für beide Parteien eine win-win-Situation ist?




