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Bildungszeit (Bildungsurlaub)

Was vielen Angestellten (dazu zählen auch Azubis) oft nicht bewusst ist: Du hast das Recht auf Urlaub für Bildung. Und das solltest du dir nehmen. Dein Anspruch beläuft sich laut Berliner Bildungsurlaubsgesetz auf kalenderjährlich 5 Tage bzw. sind es 10 Tage in 2 Jahren.

Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es sogar doppelt soviel (10 Tage / Kalenderjahr).

Wofür kann ich die Bildungszeit nutzen?

Anerkannte Weiterbildungen, die dich beruflich, persönlich oder politisch weiterbringen muss dir dein Arbeitgeber gewähren, wobei die Beantragung der Anerkennung der jeweiligen Bildungs­einrichtung obliegt.

Zunächst klären wir, ob deine Wunschweiterbildung für den Bildungsurlaub anerkannt ist. Ist dies der Fall, stellst du den Antrag auf Bildungszeit (bis 6 Wochen vor Weiterbil­dungsbeginn) direkt bei deinem Arbeitsgeber.

P.S.: Die Kosten für die Weiterbildung muss die Firma jedoch nicht tragen Aber Fragen kostet nichts – wenn es für beide Parteien eine win-win-Situation ist?

Weitere Fördermöglichkeiten

Per Mail und Telefon für dich da...

Wir nehmen uns die Zeit für dich.

Weitere Informationen

Zur Infoseite: Bildungsurlaub