Kurzarbeit als Chance für Qualifizierung
“Turbulent” ist wohl die treffendste Bezeichnung für die aktuelle Zeit, in der die Anforderungen und Bedingungen der sich digitalisierenden Arbeitswelt für viele Beschäftigte zu Ungewissheit über die berufliche Zukunft führt. Die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit richten sich daher längst nicht nur an arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Eine Anmerkung vorweg: Wer heute in Kurzarbeit ist, kann und sollte die freie Zeit für Weiterbildung nutzen, sie ist aber keine Voraussetzung.
Seit 2019 ermöglicht das Qualifizierungschancengesetz die Förderung von Weiterbildungen für Beschäftigte, deren ausgeübte Tätigkeiten bereits jetzt vom digitalen Strukturwandel betroffen sind oder es zukünftig sein werden. Außerdem ist es für alle Arbeitnehmer interessant, die sich in sogenannten Engpassberufen (z.B. Berufe mit Fachkräftemangel) weiterbilden möchten.
Was und wie wird gefördert?
Die Förderung umfasst neben der Übernahme von Lehrgangskosten für die:den Arbeitnehmer:in (Arbeitnehmerförderung) die Bezuschussung der Lohnentgelte bei weiterbildungsbedingten Arbeitsausfallzeiten als Arbeitgeberleistung.
In der Regel erhalten Weiterbildungsinteressierte einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, der bei einem frei wählbaren, für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger eingelöst werden kann.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Die Weiterbildung muss Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Das gewählte Bildungsangebot muss mind. 120 Unterrichtsstunden umfassen (seit 1.3.2020 von 160 UStd. herabgesetzt).
Wie funktioniert eine Weiterbildung in Kurzarbeit?
Bei einer Qualifizierung während der Kurzarbeit gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie beim Qualifizierungschancengesetz, welches hier die Gesetzesgrundlage für eine Förderung ist. Für die Dauer der Kurzarbeit entfalllen jedoch die Arbeitgeberleistungen für Ausfallzeiten ganz oder teilweise, da diese in der Regel bereits über das Kurzarbeitergeld gegenfinanziert werden.
Grundsätzlich kann eine während der Kurzarbeit begonnene Weiterbildung bei Rückkehr zur Regelarbeitszeit weitergeführt werden, wenn sie dieser nicht entgegensteht. Bei Vollzeitweiterbildungen sollte die konkrete Lehrgangsdauer vorsorglich mit der:dem Arbeitgeber:in abgestimmt werden.