Concept Berlin Friedrichshain
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Concept Berlin
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In jeder Hinsicht.
Entdecke unsere Bildungsangebote.

Qualifizierungsgeld

Digitalisierung, Automa­tisierung, neue Geschäfts­modelle. Die Anfor­derungen an Unter­nehmen und ihre Beschäf­tigten verändern sich in nie gekanntem Tempo. Wer hier mithalten will, sollte jede Möglich­keit der Fort­bildung nutzen. Mit unserem Förder­angebot für Unter­nehmen geben wir deinem Team genau die Impulse, die jetzt zählen. Das Quali­fizie­rungs­geld bietet gezielte Unter­stützung, wenn du Mitar­beitende weiter­bilden willst, statt ihnen zu kündigen.

Das Qualifizierungsgeld (QG) ist eine Entgelt­ersatzleistung der Bundes­agentur für Arbeit, mit der Arbeit­geber die Entgelt­kosten für Mitarbeitende während einer beruf­lichen Weiter­bildung gefördert bekommen können. Zielgruppe sind Beschäftigte, denen durch den Struktur­wandel der Verlust des Arbeits­platzes droht, es sei denn eine gezielte Weiter­bildung ermöglicht eine zukunfts­fähige Beschäf­tigung im gleichen Betrieb.

Nehmen Mitarbeitende an einer beruflichen Weiter­bildung teil, mit deren Hilfe sie nachhaltig im Betriebweiterbeschäftigt werden können, ersetzt das Quali­fizierungs­geld während der Fort­bildungs­dauer einen Teil des entfallenen Nettoentgelts.

In der Regel sind dies

  • 60 % der Berech­nungs­grundlage bei regulären Beschäftigten bzw.
  • 67 % wenn mindestens ein Kind vorhanden ist.

Die reinen Lehrgangs­kosten trägt formal das Unternehmen, jedoch kann hier das Qualifizierungschancengesetz in Anspruch genommen werden.

  • Die Weiterbildung muss Fertig­keiten, Kennt­­nisse und Fähig­­keiten ver­mitteln, die über aus­schließlich stellen­­­bezo­gene kurz­­fristige Anpas­­sungs­­fort­­bildun­gen hinaus­gehen.
  • Das gewählte Bildungs­­angebot muss mind. 120 Unter­richts­stunden umfassen.
  • Das Vorhaben muss durch eine Betriebs­­­vereinbarung oder tarif­­vertrag­­liche Regelung abgesichert sein und eine nachhaltige Beschäf­tigungs­perspektive im Betrieb bestätigen (bei kleinen Betrieben reicht eine schriftliche Erklärung).

Arbeitgeber beantragen das Qualifi­zierungs­geld schriftlich und rechtzeitig (spätestens drei Monate vor Kursbeginn) bei der zuständigen Bundes­agentur für Arbeit.

Hierfür gibt es ein paar Formulare auszu­füllen und entsprechende Nachweise digital hochzuladen (Antrag stellen).

Wir stehen dir beratend zur Seite.

  • Erhalt und Ausbau der Fach­kompetenz
  • Senkung der Fluktuation
  • Sicherung der Wettbewerbs­fähigkeit
  • Reduktion lfd. Lohnkosten während der Weiterbildung
  • Stärkung von Gemeinschaft und Loyalität
  • Positives Branding

Weitere Fördermöglichkeiten

Per Mail und Telefon für dich da...

Wir nehmen uns die Zeit für dich.

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