Förderung der Deutschen Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist einer der wichtigsten Leistungsträger für die Förderung von Umschulungsmaßnahmen.
Damit Sie eine Bewilligung der Förderung Ihrer Umschulung durch die gesetzliche Rentenversicherung erhalten, müssen zunächst eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Entweder haben Sie mindestens 15 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt oder Sie empfangen eine Erwerbsminderungsrente, die beispielsweise bezahlt wird, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme Ihren bisherigen Beruf nicht mehr vollständig ausüben können und daher weniger verdienen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage nach der Zuständigkeit der Rentenversicherung. Dies bedeutet, dass die Förderung durch eine andere Institution ausgeschlossen sein muss.
Wie erhält man die Förderung?
Wenn Sie eine Umschulungsförderung durch die gesetzliche Rentenversicherung anstreben und einen der genannten Punkte erfüllen, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen.
Dabei müssen Sie genau angeben, aus welchen Gründen Sie nicht mehr in der Lage dazu sind, Ihren bisherigen Beruf auszuüben. Dabei werden sowohl körperliche als auch psychische Probleme als Begründung akzeptiert.
Beachten Sie: Sollte nach Ansicht des Sachbearbeiters bei dem entsprechenden Problem eine Aussicht auf Besserung bestehen, ist es möglich, dass dieser zunächst die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme verordnet. Erst wenn diese Maßnahme erfolglos bleibt, kann der Anspruch auf die Förderung bewilligt werden.
Wie wird mein Einkommen gesichert?
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind sehr umfangreich und ermöglichen es Ihnen, die Teilnahme an einer Umschulung ohne finanzielle Probleme zu überstehen.
Zum Einen werden die gesamten Kosten für den Lehrgang übernommen. Zum anderen bezahlt die Rentenversicherung auch die Fahrtkosten und eine Verpflegungspauschale.
Da eine Erwerbstätigkeit während der Umschulungszeit nicht mehr möglich ist, kommt die Rentenversicherung auch für den Lebensunterhalt auf. Dies geschieht in der Regel in Form der Weiterzahlung Ihrer bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrente.
[Quelle: ratgeber-umschulung.de]