Weiterbildungsgeld
Bis zu 3.600 EUR für deinen Bildungsweg
Wenn du Bürgergeld oder Arbeitslosengeld (ALG1) empfängst, dann kannst du ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 75 EUR für bestimmte Weiterbildungen sowie 150 EUR für den Besuch einer Umschulung erhalten. Dieses wird gezahlt, wenn eine Bildungsmaßnahme absolviert wird, die zu einem Berufsabschluss führt. Diese Leistung muss nicht gesondert beantragt werden.
Das Weiterbildungsgeld ist anrechnungsfrei und mindert nicht die Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen.