Weiterbildungsgeld
Wenn du Bürgergeld-Empfänger oder Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG1) bist, dann kannst du seit Mitte 2023 auch ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 EUR erhalten. Dieses kann gezahlt werden, wenn eine Bildungsmaßnahme absolviert wird, die zu einem Berufsabschluss führt. Diese Leistung muss nicht gesondert beantragt werden.
Das Weiterbildungsgeld ist anrechnungsfrei und mindert nicht die Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen.