Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen
Die Weiterbildungprämie können alle Teilnehmenden beantragen, die eine mindestens zweijährige Umschulung begonnen haben und die laut Ausbildungsverordnung geforderte externe Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben.
Bei Vorlage des Prüfungsnachweises (z.B. eine Zeugniskopie) bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur erhalten Sie sofort
- 1.000 EUR für die Zwischenprüfung
- 1.500 EUR für die Abschlussprüfung
Bei all unseren Umschulungen können Sie von der Weiterbildungsprämie profitieren!