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Häufig gefragt (FAQ)
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03.09.2026
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Häufige Fragen

Vielleicht können wir hier deine offenen Fragen beantworten. Falls nicht, freuen wir uns auf deinen Anruf oder eine Nachricht.

Wie bewerbe ich mich bei Concept Berlin?

Wenn du deine Umschulung oder Ausbildung an unserem Hause absolvieren möchtest, wirst du im ersten Schritt von unseren Lehrgangs­beratern zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Sie werden dich umfassend zu deinem Wunschlehrgang beraten und informieren dich über die formellen Voraussetzungen. Ob und welche Bewer­bungs­unter­lagen notwendig sind, hängt von deinem Bildungsziel ab. Dies wird dir bei der Termin­verein­barung mitgeteilt.

Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es für Umschulungen?

Für Umschulungen wird in der Regel eine bereits abgeschlossene Erstausbildung oder mehrjährige Berufspraxis vorausgesetzt. Es gibt aber auch Einzel­fallent­schei­dungen (beispiels­weise bei auslän­dischen Schulabschlüssen oder abgebrochenen Ausbildungen).

Die Zugangs­voraus­setzungen für Weiter­bildungen, Umschu­lungen, Ausbil­dungen und Haupt­schulab­schluss  findest du direkt in deinem Bildungsangebot unter Details. Sofern du nicht sicher bist, ob du die Anforderungen erfüllst, beraten wir dich gerne.

Muss ich einen Eignungstest machen?

Eignungstests führen wir in der Regel nicht durch, denn du musst (je nach Bildungsgang) bildungs­bezogene oder berufs­praktische Zugangs­voraussetzungen erfüllen. Wenn du die formellen Voraus­­setzun­gen jedoch nicht vollständig erfüllst, kann in Absprache mit deinem Kostenträger und/oder der Berufskammer eine Einzel­fall­ent­scheidung beantragt werden. In diesem Fall führen wir einen Eignungstest durch, der dir bei erfolgreichem Bestehen doch den Zugang ermöglichen kann.

Muss ich im Vorfeld schon ein Praktikum haben?

Das hängt von deinem Fachbereich ab. Alle Umschulungen und Ausbildungen beginnen zunächst mit einer mehrwöchigen Theoriephase, in welcher du ausreichend Zeit hast, mit unserer Hilfe einen Praktikumsplatz zu finden. Einige Kammern fordern diesen bereits im Vorfeld, aber auch dann unterstützen wir dich bei der Suche nach dem passenden Unternehmen.

Was erwartet mich in der Bildungsberatung?

Während des ersten Beratungsgespräches in unserem Hause geben wir dir einen ausführlichen Überblick über die Zugangsvoraussetzungen, Anforderungen, Lerninhalte, Qualifizierungen und beruflichen Perspektiven deiner Wunschausbildung.

Im Anschluss erhältst du alle wichtigen Informationen zu deinem Bildungsangebot in einer persönlichen Beratungsmappe, so dass du im Nachgang die Möglichkeit hast, alle Informationen in Ruhe zu verarbeiten und auf dieser Basis eine Entscheidung zu treffen.

Du hast jederzeit die Möglichkeit, offene Klärungspunkte telefonisch oder persönlich zu besprechen. Ebenso stellen wir dir bei Bedarf alle relevanten Unterlagen zusammen, die du für das Gespräch bei deinem Kostenträger benötigst.

Wie werden die Lehrgänge finanziert?

Alle unsere Vollzeitkurse sind bis zu 100% förderfähig. Über eine mögliche Inanspruchnahme der verschiedenen Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten beraten wir gern.

Bei berufsbegleitenden Weiterbildungen hängt es davon ab, ob du diese als Arbeitnehmer oder Existenz­gründer absolvierst. Deinen individuellen Förderanspruch besprechen unsere Lehrgangs­berater mit dir.

Wieso besteht der Kostenträger auf zertifizierte Kurse?

Weil nur zertifizierte Bildungsträger einen Qualitätsstandard gewährleisten können, der dir aufgrund regelmäßiger Überprüfung die Sicherheit bietet, eine gute Weiterbildung oder Umschulung zu genießen. Concept Berlin ist seit 2006 nach AZAV zertifiziert.

Für die Durchführung von Erstausbildungen sind wir seit Ende 2014 mit der staatlichen Anerkennung als Ersatzschule (Berufsfachschule) zugelassen.

Wie werden Umschulungen finanziert?

Eine Umschulung kann unter anderem vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder durch die Deutsche Rentenversicherung gefördert werden. Je nach persönlicher Sachlage ist es möglich, während der gesamten Umschulungszeit Arbeitslosengeld I oder II bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten.

Wir beraten dich ausführlich zu allen Fördermöglichkeiten.

Werden Umschulungen vergütet?

Ja und Nein. Eine Vergütung im eigentlichen Sinne gibt es nicht, denn deinen Lebensunterhalt finanziert während deiner Teilnahme dein Kostenträger (AfA, JC, DRV etc.).

Dennoch soll sich erfolgreiche Bildung finanziell lohnen, deshalb erhältst du für die Teilnahme an “anschluss­orientierten” Bildungs­maßnahmen interessante Bonuszahlungen.

Vor allem Teilnehmende einer Umschulung profitieren hiervon, denn für die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme erhält man monatlich 150 € Weiterbildungsgeld (das sind in 24 Monaten immerhin 3.600 EUR) und für bestandene Zwischen- und Abschluss­prüfungen gibt es zusätzlich bis zu 2.500 EUR Weiterbildungsprämie.

Werden die Ausbildungen vergütet?

Du erhältst, genau wie bei einer betrieblichen Ausbildung, eine monatliche Ausbildungsvergütung von deinem Praktikumsbetrieb.

Zudem gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten die abhängig davon sind, welchen Ausbildungsberuf du wählst. Für die Ausbildung in der Sozialassistenz fällt Schulgeld an, welches jedoch über verschiedene Förderungen übernommen werden kann.

Fördermöglichkeiten

Was bedeutet duale Ausbildung / Umschulung?

Alle unsere Umschulungen und Ausbildungen bieten wir dual an und schaffen damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Theorie und Praxis. In jeder Woche gibt es sowohl Theorie- als auch Praxistage, so dass du die theoretischen Kenntnisse direkt im Betrieb anwenden kannst. Den dualen Verlauf halten wir für den nachhaltigsten und effektivsten Lernprozess.

Werde ich bei der Suche nach einem Praktikum unterstützt?

Wir unterstützen dich ganzheitlich bei deiner Praktikumssuche bzw. der Suche nach einem Träger der praktischen Ausbildung und auch bei der späteren Stellensuche. Dabei profitierst du unter anderem von einem ausgewachsenen Pool an Kooperations­­betrieben, mit denen wir in der Vergangenheit erfolgreich zusammen gearbeitet haben.

Dieses Angebot, musst du natürlich nicht zwingend annehmen. Sofern du bereits eigene Vorstellungen von deinem Wunsch­­praktikums­­platz hast, helfen wir dir dabei, diesen auch zu bekommen.

Von der Stellenauswahl über Bewerbungsschreiben und Gesprächsstrategien bis hin zur Auswertung deiner Vorstel­lungs­­gespräche stehen wir dir zur Seite.

Die integrative Begleitung ist fester Bestandteil unseres Rahmenprogramms im theoretischen Unterricht. Wir gehen mit dir gemeinsam deine Bewer­bungs­unter­lagen durch und ermitteln die optimale Herausarbeitung deiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen.

Stellt sich ein individueller Unterstützungsbedarf heraus oder sollte dies dein Wunsch sein, empfehlen wir eine persönliche Zusammenarbeit mit unseres Coaches. Sie erörtern mit die intensiv die Zielstrategien und helfen bei der Optimierung deiner persönlichen Darstellung.

Gibt es Unterschiede zwischen den Abschlüssen?

Zwischen dem Berufsabschluss einer Umschulung und einer Erstausbildung gibt es hinsichtlich der Wertigkeit keinen Unterschied. In jedem Fall legst du die selbe Kammerprüfung ab. Die wesentliche Unterscheidung besteht in der Dauer der Ausbildungszeit. Diese ist bei einer Umschulung 1/3 kürzer, also auf 2 Jahre beschränkt.

Der Abschluss einer Weiterbildung ist kein Berufsabschluss nach dem Berufs­bildungs­gesetz aber dennoch ein qualifizierender Abschluss. Unter Umständen ist er die Voraus­setzung für den Zugang zu Berufs­ausbil­dungen oder Umschulungen.

Warum ist Concept Berlin eine gute Wahl?

Da gibt es einiges…

  • Hohe Erfolgsquoten in den Prüfungen
  • Unterstützung bei der Praktikums- und Jobsuche
  • Feste Ansprechpartner
  • Kleine Unterrichtsgruppen
  • Langfristige Ferienplanung
  • Transparente Stundenpläne
  • Empathie und Verständnis für schwierige persönliche Situationen
  • Unterstützung bei Lernproblemen und Prüfungsangst
  • Notfallbegleitung bei Konfliktsituationen
  • Kostenfreier Zusatzunterricht bei Prüfungsvorbereitung (Nachhilfe)
  • Kostenfreie Teilnahme an Schulevents und Exkursionen
  • Gute Infrastruktur und zentrale Lage
Verwendet ihr gendergerechte Sprache?

Jain. Die Gleichstellung aller Menschen, die in unserem Hause lernen, lehren und arbeiten, ist für uns absolut selbstverständlich.

Jedoch stellt uns dieser Anspruch vor allem in Online-Präsenzen (z.B. Website) auch vor Herausforderungen, denn die Verwendung der gendergerechten Schriftform, erschwert Personen, die auf eine barrierefreie Darstellung angewiesen sind und jenen, deren Muttersprache nicht deutsch ist, die Informationsaufnahme.

Die gendergerechte Schriftsprache ist aufgrund der Zeichensetzung nicht vollumfänglich barrierefrei, deshalb verwenden wir an manchen Stellen das generische Maskulinum oder Kompromiss­varianten.

Weitere Informationen findest du in unserer Erklärung zur Genderneutralität.

Wie verläuft die Berufsausbildung?

Unsere Ausbildungsgänge verlaufen dual, das heißt, Auszubildende erlernen theoretische Inhalte an unserer Schule und besuchen entweder blockweise oder parallel verlaufend Praxisbetriebe, in denen sie das Gelernte im Praxisalltag anwenden. Jede Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung gemäß Ausbildungsverordnung (§ 5 BBiG).

Was ist das 11. Pflichtschuljahr?

Das 11. Pflichtschuljahr ist ein zusätzliches Schuljahr, das in Berlin greift, wenn Jugend­liche nach der 10. Klasse weder eine Ausbildung noch einen weiter­füh­renden Schul­platz nachweisen können. Die Schulpflicht endet in Berlin nicht automatisch mit dem Mittleren Schulabschluss (MSA) oder der Berufsbildungsreife (BBR).

Es ist kein Wieder­holungs­jahr, sondern ein praxisnahes Übergangs­jahr mit Fokus auf Berufs­orien­tierung, Kompetenz­entwicklung und indivi­dueller Förderung, um einen struktu­rierten Übergang zwischen Schule und Beruf zu schaffen.

Infos Senatsverwaltung

Darf ich während einer Weiterbildung oder Umschulung arbeiten?

Grundsätzlich darf man bei allen geförderten Lehrgängen einen Geringverdienst haben, sofern die Zusatzbelastung eines Nebenjobs nicht das erfolgreiche Erlangen des Bildungsziels gefährdet. Ab einer bestimmten Grenze wird dieses Einkommen jedoch auf die unterstützenden Leistungen angerechnet. Dies solltest du in jedem Fall mit deiner zuständigen Vermittlungskraft deines Kostenträgers besprechen.

Wie verläuft eine Umschulung?

Jede unserer Umschulungen endet mit einem staatlich anerkannten Kammerabschluss. Somit erreichst du die volle Fachqualifikation.

Die Dauer deiner Umschulung beträgt zwischen 24 Monaten (Vollzeit) und 30 Monaten (Teilzeit) und beinhaltet eine mehrmonatige duale Praktikumsphase, in welcher du alle fachpraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten deines zukünftigen Berufes erlernen.

Nach fast 30 Jahren Unterrichtserfahrung betrachten wir den dualen Umschulungsverlauf als den nachhaltigsten und somit erfolgreichsten Lernprozess. Deshalb unterrichten wir in allen Umschulungsklassen mit wöchentlich parallel verlaufenden Theorie- und Praxisanteilen. Der wesentliche Vorteil besteht für dich im ausgewogenen Verhältnis erworbener theoretischer Kenntnisse, welche im Fachpraktikum direkt angewendet werden können.

Wann macht eine Umschulung Sinn?

So vielfältig wir Menschen sind, so vielfältig sind auch die Gründe für eine berufs­bildende Maßnahme auf dem zweiten Bildungsweg. Aus folgenden Anlässen kann eine Umschulung sinnvoll sein:

  • Wunsch nach beruflicher Neuorientierung
  • drohende oder bestehende Arbeitslosigkeit
  • Berufsunfähigkeit (bspw. durch Verletzungen oder chronische Krankheit, aufgrund dessen die weitere Ausübung des erlernten Berufs nicht möglich ist)
  • Unzufriedenheit im alten Beruf (bspw. wegen Schichtarbeit, Mobbing oder fehlender Zukunfts­perspektiven)
  • berufliche Umstellung nach der Schwangerschaft/ Erziehungszeit
Was ist der 34a-Schein?

Der sogenannte “34a-Schein” ist eine umgangs­sprach­liche Bezeich­nung für die Sach­kunde­prüfung gemäß §34a der Gewerbe­ordnung (GewO). Er ist eine gesetzlich vorge­schriebene Qualifi­kation für Personen, die im Sicher­heits­gewerbe arbeiten möchten. Blogartikel zum Thema

Kann ich die Sachkunde­prüfung ohne Kurs ablegen?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Vorkurs zu absolvieren. Allerdings ist die Sach­kunde­prüfung nach §34a GewO anspruchs­voll und bein­haltet komplexe recht­liche und sicher­heits­technische Themen. Mit einem umfas­senden Vorbe­­reitungs­­kurs wird die Chance auf einen Prüf­ungs­erfolg deutlich erhöht.

Muss ich mich selbst zur IHK-Prüfung anmelden?

Eine Prüfungsanmeldung bereits vor dem Kurs ist nicht notwendig. Alle erfor­derlichen Schritte zur Online-Anmel­dung führen wir gemeinsam im Rahmen des Unter­richts durch.

Bei finan­zieller Förderung mit einem Bildungs­gutschein o.ä. werden die Kosten für die Prüfung übernommen.

Welche Weiter­bildungs­möglich­keiten gibt es als Erzieherin?

Erzieherinnen und Erzieher können sich fachlich spezia­lisieren, für Leitung und Manage­ment quali­fizieren oder akade­misch weiter­bilden. Zu den etab­lierten berufs­beglei­tenden Aufstiegs­fortbil­dungen zählen auch zwei Angebote der Concept.

Die Facherzieherin für Teilhabe und Inklusion, früher Facher­zieher für Integration, richtet den Blick auf einen Kita- oder Schul­alltag, in dem jedes Kind mit seinen indivi­duellen Voraus­setzungen teil­haben und mitwir­ken kann. Statt einzelne Kinder anzu­passen, geht es darum, Barrieren zu erkennen und abzubauen. Dazu gehören das Beobachten indivi­dueller Entwick­lungs­verläufe, das Planen passender Unter­stützung sowie die Beratung von Team und Familien. Der Abschluss ist ein nach VOKitaFöG anerkanntes Zertifikat und kann eine tarif­liche Höher­gruppie­rung ermöglichen.

Die Aufstiegsqualifizierung als Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK), auch Sozial­fachwirt genannt, bereitet auf Führungs­aufgaben in Kitas und sozialen Einrich­tungen vor. Er verbindet Päda­gogik mit betriebs­wirtschaft­lichen, recht­lichen und perso­nal­bezogenen Inhalten. Der staatlich aner­kannte Abschluss trägt den Titel Bachelor Profes­sional und schließt die Ausbil­dereignung nach AEVO ein.

Weitere Wege

Ergänzend bieten sich Weiter­qualifi­zierungen in der Heil­päda­gogik, ein berufs­beglei­tendes Studium etwa in Kind­heits- oder Elementar­pädagogik sowie kürzere Fachfort­bildungen zu Themen wie Sprachf­örderung oder Praxis­anleitung an.

Kann man den MSA wiederholen?

Wenn du noch die Regelschule besuchst, kannst du die 10. Klasse wiederholen und die gesamte Prüfung im Folgejahr erneut ablegen. Nach dem Verlassen der Schule kann der MSA über eine sogenannte Nichtschülerprüfung (Externenprüfung) oder im Rahmen der IBA (Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung) nachgeholt werden.

Du kannst den MSA aber auch direkt über deine Berufsausbildung (z.B. Sozialassistenz) erwerben. Schließt du diese mit einem bestimmten Notendurchschnitt ab, wird er dir automatisch und ohne zusätzliche Prüfung zuerkannt.

Was ist eine Nichtschülerprüfung?

Die Nichtschülerprüfung (Externen­prüfung) ist eine staatliche Prüfung für allgemein­bildende Schulab­schlüsse. Sie richtet sich an Personen, die nicht mehr schul­pflichtig sind und sich entweder selbst­ständig oder über selbst gewählte Lehrgänge darauf vorbe­reiten. Bei Concept wirst du im Rahmen eines berufs­orientierten Vorbe­reitungs­kurses auf die BBR-Nicht­schüler­prüfung vorbereitet.

Wie lange dauert es, die BBR nachzuholen?

Auf dem klassischen zweiten Bildungs­weg dauert das Nach­holen der BBR in der Regel 1 Jahr. Bei uns geht das deutlich schneller, denn unser Vorberei­tungskurs zur BBR-Nicht­schüler­prüfung dauert nur knapp 7 Monate. Und in dieser Zeit erwirbst du gleich zwei Abschlüsse: die staat­liche Berufs­bildungs­reife (BBR) sowie ein anerkanntes Zerti­fikat im berufs­orien­tierenden Teil. Der allge­mein­bildende Unter­richt, der dich gezielt auf die BBR-Prüfung vorbereitet, umfasst dabei rund 3,5 Monate.

Was ist der Unter­schied zwischen Integra­tions­erzieher und Fach­erzieher für Teilhabe und Inklusion?

Es handelt sich im Grunde um die­selbe Zusatz­qualifikation, nur unter einem neuen Namen. Die Senats­verwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin hat die frühere Weiter­bildung “Fach­erzieher für Integration” überarbeitet, die zwei getrennten Varianten für Kita und Schule zusam­men­geführt und alles unter dem neuen Begriff “Fach­erzieher für Teil­habe und Ink­lusion” vereint. Ein prak­tischer Vorteil der Neure­gelung: Wer zwischen Kita und Schule wechselt, muss die Qualifi­kation nicht erneut nach­weisen, denn sie wird in beiden Bereichen anerkannt.

Mit welchen Unterlagen melde ich mich an?

Für die Anmeldung zur Fortbildung der Facherzieher für Inklusion und Teilhabe benötigst du

  • Urkunde als Erzieherin / Erzieher bzw. sozial­pädago­gische Fachkraft
  • Nachweis über mind. ein Jahr pädago­gische Berufs­erfahrung (z.B. Arbeitsvertrag)

Die Unterlagen können vorab via E-Mail gesendet oder zum persön­lichen Gespräch mitgebracht werden.

Welche Berufsbezeichnung trage ich nach meinem Abschluss?

Abhängig von der jewei­ligen Vorquali­fikation können Zertifikate folgende Vermerke über die Aner­kennung durch die zuständige Senatsverwaltung tragen:

  1. Staatlich anerkannte Erzieher erhalten ein Zertifikat mit dem Titel „Facherzieherin / Facherzieher für Teilhabe und Inklusion“.
  2. Bei anderen anerkannten Abschlüssen als sozial­pädago­gische Fach­kraft, wird der Titel „Fachkraft für Teilhabe und Inklusion“ vergeben.
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