Weiterbildung – Vollzeit
Betreuungsassistenz
Modul 2: Sachkunde für Alltagsbegleiter
Auf der Grundlage eines ganzheitlichen Pflegeverständnisses arbeitest du in der hauspflegerischen Versorgung und Aktivierung von vorwiegend alten Menschen. Du lernst in einer Mischung aus Theorie und Praxis. Die Schulung setzt sich aus zwei Modulen zusammen, Pflegebasisschein (Modul 1) und Betreuungsassistenz (Modul 2). Beide Module können einzeln oder zusammen abgeschlossen werden.
- Spezieller Umgang mit Demenzerkrankten (Demenzbegleitung)
- Medizinische und pflegerische Grundlagen
- Rechtliche Grundlagen
- Kommunikation und Interaktion
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
- Rollstuhl-Training
- Sterbebegleitung
- Arbeitsmarkt
- Praktikum, vier Wochen in einer Pflegeeinrichtung
Gut zu wissen:
Bürgergeldempfänger erhalten für diese Weiterbildung zusätzlich eine monatlichen Weiterbildungsbonus in Höhe von 75 Euro.
Die Weiterbildung zur Betreuungsassistenz (Alltagsbegleiter) umfasst 12 Wochen und beinhaltet ein 4-wöchiges Fachpraktikum in einer Pflegeeinrichtung. Das Praktikum absolvierst du ergänzend im Anschluss an die theoretische Ausbildung.
Nach erfolgreichem Abschluss deiner Prüfung erhältst du ein Zertifikat als Berechtigungsnachweis für eine Tätigkeit mit grundpflegerisch-betreuenden Aufgaben.
Hast du noch keinen Führerschein? Dieser Kurs ist in Verbindung mit dem Pflegbasiskurs auch inkl. Fahrschulausbildung möglich.
Du arbeitest ausschließlich mit erfahrenen Dozenten aus den jeweiligen Fachgebieten. Die meisten unserer Lehrkräfte sind parallel zu ihrer Lehrtätigkeit in ihrem Fachbereich tätig, somit wird ein professioneller, praxisnaher und zeitgemäßer Unterricht gewährleistet.
Unterrichtszeiten: 8:00 – 15:00 Uhr
Dauer: 12 Wochen (inkl. Praktikum)
Du interessierst dich für soziale und pflegerische Fragen und zeichnest dich vor allem durch Zuverlässigkeit, Flexibilität und Einfühlungsvermögen aus.
- Es gibt keine bildungs- oder berufspraktischen Zugangsvoraussetzungen.
Die Förderung der Weiterbildung ist mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter möglich. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD), die Berufsgenossenschaften und die Rentenversicherungsträger fördern möglicherweise ebenfalls eine Weiterbildung.
Für Unternehmen ist eine Förderung der Weiterbildung von Mitarbeitern durch die Agentur für Arbeit über das Qualifizierungschancengesetz, sowie durch das Jobcenter über das Teilhabechancengesetz möglich.
Anmeldung
In einem persönlichen Beratungsgespräch erhältst du alle wichtigen Informationen zu deiner Fortbildung und den verfügbaren Fördermöglichkeiten. Wir beantworten deine Fragen und nehmen uns Zeit, dich besser kennenzulernen. Wenn alles passt und du eine Förderzusage von deinem Kostenträger erhältst, schließen wir gemeinsam einen Schulungsvertrag ab.
Es berät dich
Ute Winkler
030 48 48 58 59
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Bei allen Fragen für dich da:
Ute Winkler
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