Neue Gesetze verbessern Ihren Qualifizierungszugang
“Die Krise positiv nutzen” – das hört man in letzter Zeit ständig. Doch tatsächlich lohnt es sich nun für alle, die sich in dieser Zeit weiterbilden wollen, denn die Bundesregierung hat im März 2020 unter anderem das “Arbeit-von-Morgen-Gesetz” auf den Weg gebracht.
Es lohnt sich für Menschen, die bisher noch keinen Berufsabschluss erworben haben und es lohnt sich für alle Beschäftigten (und Arbeitgeber:innen) hinsichtlich der Kosten für Weiterbildungen, denn:
1. die Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt werden um jeweils zehn Prozent angehoben.
2. die Mindestdauer förderfähiger Weiterbildungen wird von mehr als 160 auf mehr als 120 Stunden gesenkt.
3. das Antrags- und Bewilligungsverfahren für Arbeitgeber:innen und Beschäftigte soll einfacher werden.
4. die Zahlung von Weiterbildungsprämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen wird für Eintritte in berufsabschlussbezogene Weiterbildungen (Umschulungen) bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert.
5. ab sofort besteht ein Rechtsanspruch auf Nachqualifizierung hinsichtlich eines anerkannten Berufsabschlusses.
Alle Infos rund um Ihre Födermöglichkeiten erhalten Sie telefonisch unter 030 – 48 48 58 50 oder schicken Sie uns Ihre Fragen per Mail – wir beraten Sie umfassend zu Ihrem Weiterbildungswunsch.
Ihr Team Concept-Berlin