Neue Gesetze verbessern Ihren Qualifizierungszugang

“Die Krise positiv nutzen” – das hört man in letzter Zeit ständig. Doch tat­säch­lich lohnt es sich nun für alle, die sich in dieser Zeit weiter­bilden wollen, denn die Bundes­regie­rung hat im März 2020 unter anderem das “Arbeit-von-Morgen-Gesetz” auf den Weg gebracht.

Es lohnt sich für Menschen, die bisher noch keinen Berufs­abschluss erworben haben und es lohnt sich für alle Beschäf­tigten (und Arbeit­geber:innen) hin­sicht­lich der Kosten für Weiter­bildungen, denn:

1. die Zuschüsse der Bundes­agentur für Arbeit zu Lehr­gangs­kosten und Arbeits­entgelt werden um jeweils zehn Prozent an­ge­hoben.

2. die Min­dest­dauer för­der­fähi­ger Weiter­bil­dun­gen wird von mehr als 160 auf mehr als 120 Stunden gesenkt.

3. das Antrags- und Bewil­ligungs­ver­fahren für Arbeit­geber:innen und Beschäf­tigte soll ein­facher werden.

4. die Zah­lung von Weiter­bildungs­prämien für erfolg­reiche Zwischen- und Abschluss­prüfun­gen wird für Eintritte in berufs­abschluss­bezogene Weiterbildungen (Umschulungen) bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert.

5. ab sofort besteht ein Rechts­anspruch auf Nach­quali­fizie­rung hin­sicht­lich eines aner­kann­ten Berufs­abschlus­ses.

Alle Infos rund um Ihre Föder­mög­lich­keiten erhalten Sie telefonisch unter 030 – 48 48 58 50 oder schicken Sie uns Ihre Fragen per Mail – wir beraten Sie umfas­send zu Ihrem Weiter­bildungs­wunsch.

Ihr Team Concept-Berlin

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