Fit im Einzelhandel mit KASSEN-FÜHRERSCHEIN®
Kassenpass, Kassenführerschein, Kassenschein oder wie auch immer man den so wichtigen kleinen Zettel noch nennt – wenn Sie im Handel tätig werden möchten, ist er die Voraussetzung für den erfolgreichen Einstieg in Ihr neues Tätigkeitsfeld.
Durchstarten in der Welt des Handels
Vom Bedarf für das tägliche Leben bis zum Shopping von kleinen und großen Luxusartikeln – die Welt des Verkauf und Handels ist so vielseitig, wie seine Produkte und Dienstleistungen und damit einer der größten Arbeitsmärkte, die es gibt. Die Berufschancen für Quereinsteiger sind besser denn je und über entsprechende Fort- und Ausbildungswege ergeben sich vielfältige Aufstiegschancen.
Kassenprofi im Supermarkt, Kundenberater:in im Feinkostladen oder Verkäufer:in in einer Boutique? Haben Sie sich schon eine Idee, in welchen Bereich Sie gehen möchten?
Auch wenn Sie vielleicht noch nicht sicher sind, ist der erste Schritt ein fundiertes Verkaufstraining mit umfangreicher Kenntnisvermittlung zu Warenwirtschaftssystemen, branchenspezifischen Besonderheiten, Grundlagen der Lagerhaltung, Kommunikation, Kassensystemen und dem gewissen Etwas.
Ihre nächsten Startmöglichkeiten
Passt der Beruf zu Ihnen?
Als Mitarbeiter im Handel und Verkauf informieren und beraten Sie Kunden und verkaufen Waren unterschiedlichster Art.
Sie müssen kundenorientiert, schnell und flexibel auf neue Trends in der Sortimentsgestaltung und Botschaften der unternehmensbezogenen Marketing-Aktionen reagieren können.
Kommunikationsfähigkeit, Freude am Umgang mit Zahlen und Produkten sowie Freundlichkeit, auch in stressigen Situationen, sind notwendig, damit Sie sich in Ihrem Beruf wohlfühlen und erfolgreich sind.
Genauigkeit, Geduld und ein gepflegtes Äußeres werden ebenso groß geschrieben, wie serviceorientiertes Denken und die Bereitschaft zum Schicht- oder Wochenenddienst.
Wie sehen die Aufgabenbereiche aus?
Ihr Tätigkeitsspektrum erstreckt sich je nach Branche über:
- Kundenberatung und Produktverkauf
- Kassieren, Abrechnen und das Erstellen von Kassenberichten
- Annahme von Reklamationen oder Reservierungen sowie Warenumtausch
- Ausstellung von Rechnungen und Quittungen
- Ermittlung von Warenbedarf
- Warenannahme inkl. auspacken, verteilen und einräumen
- Bestimmung von Einkaufsmengen
- Mitarbeit in der Lagerhaltung
- Durchführung von Bestandskontrollen
- Auszeichnung von Waren
- Überprüfung des Warenangebots in den Verkaufsflächen auf Vollständigkeit
- Qualitätsprüfung
- Inventuren
Unterrichtsgestaltung
Der Unterricht startet in der Regel um 8:00 Uhr und endet um 15:00 Uhr. Nach 90-minütigen Unterrichtsblöcken haben Sie angemessene Pausen zum Abschalten, Essen und Kraft Auftanken.
Sie arbeiten ausschließlich mit erfahrenen Dozentinnen und Dozenten aus den jeweiligen Fachgebieten. Die meisten unserer Lehrkräfte sind parallel zu ihrer Lehrtätigkeit in ihrem Fachbereich tätig, somit wird ein professioneller, praxisnaher und zeitgemäßer Unterricht gewährleistet.
Sie erhalten eine Übersicht mit genau definierten Lernzielen, die Ihnen während Ihrer Weiterbildungszeit als Orientierung dienen.
Modul 1 – Kassentraining mit Kassenführerschein
Das Kassentraining dauert 3 Wochen und beinhaltet die Vermittlung von fundierten Kenntnissen in den Themenbereichen:
- Verkaufstraining
- EDV-Warenwirtschaftssysteme
- Kassentraining mit Prüfung Kassenführerschein
Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung erhalten Sie den KASSEN-FÜHRERSCHEIN®
Sie können dieses Modul einzeln oder in Kombination mit dem folgenden Ergänzungsmodul absolvieren:
- Modul 2: Sachkunde für freiverkäufliche Arzneimittel (IHK-Zeugnis)
Modul 2 – Sachkunde für freiverkäufliche Arzneimittel (IHK)
Für eine Tätigkeit in Drogeriemärkten oder entsprechenden Fachabteilungen von Supermärkten ist ein Sachkundenachweis für den Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln die Grundvoraussetzung.
In 3 Wochen werden Sie zur fachkompetenten Kundenberaterin geschult und erhalten nach bestandener Prüfung ein Zeugnis der IHK. Die Kernthemen dieses Moduls lauten:
- Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel
- Arzneimittelgesetz, Heilwerbegesetz
- Verwendete Pflanzen und Chemikalien
- Darreichungsformen