Eignungstests werden in der Regel in Absprache mit dem Kostenträger und der Berufskammer durchgeführt, wenn Sie die formellen Zugangsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllen, jedoch eine Einzelfallentscheidung getroffen werden kann.
Eignungstests werden in der Regel in Absprache mit dem Kostenträger und der Berufskammer durchgeführt, wenn Sie die formellen Zugangsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllen, jedoch eine Einzelfallentscheidung getroffen werden kann.