Zwischen dem Berufsabschluss einer Umschulung und einer Erstausbildung gibt es hinsichtlich der Wertigkeit keinen Unterschied. In jedem Fall legen Sie die selbe Kammerprüfung ab. Die wesentliche Unterscheidung besteht in der Dauer der Ausbildungszeit. Diese ist bei einer Umschulung 1/3 kürzer, also auf 2 Jahre beschränkt.

Der Abschluss einer Weiterbildung ist kein Berufsabschluss nach dem Berufs­bildungs­gesetz aber dennoch ein qualifizierender Abschluss. Unter Umständen ist er die Voraus­setzung für den Zugang zu Berufs­ausbil­dungen oder Umschulungen.