Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen
Die Weiterbildungprämie können alle Teilnehmenden beantragen, die seit dem 1.8.2016 eine mindestens zweijährige Umschulung begonnen haben und die laut Ausbildungsverordnung geforderte externe Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben.
Bei all unseren Umschulungen können Sie von der Weiterbildungsprämie profitieren:
- Kaufleute für Büromanagement (IHK)
- Verwaltungsfachangestellte (VAk)
- Steuerfachangestellte (StBK)
- Medizinische Fachangestellte (AeK)
- Zahnmedizinische Fachangestellte (ZAeK)
Bei Vorlage des Prüfungsnachweises (z.B. durch Vorlage einer Zeugniskopie) bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur erhalten Sie sofort
1.000 Euro für die Zwischenprüfung
1.500 Euro für die Abschlussprüfung