Slide 1
Karriere jetzt!

Das Jahr nicht nur mit guten Vorsätzen beginnen. Jetzt die Karriere anpacken.

Inhalte:

Im Rahmen der 12-monatigen Fortbildung vermitteln wir Ihnen in erwachsenen­gerechter Form mit allen Medien, die ein virtuelles Klassen­zimmer bieten kann, sämtliche Inhalte, die für das erfolg­reiche Beste­hen der IHK-Prüfung sowie Ihre zukünftige berufliche Ausrichtung relevant sind.

Neben der Fach­kompetenz erlernen Sie zudem metho­dische Ansätze, die Sie befähigen, Frage­stellungen zielgerichtet herzu­leiten und effiziente Lösungen zu finden.

Vorbereitung:

Individuelle Wissens­stand­erhebung als Grund­lage Ihrer Lernziel- und Themen­planung Lern­technik & Arbeits­metho­dik

Vermittlung folgender Qualifikationsinhalte:

  1. Personalarbeit organisieren und durchführen
  2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
    • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
    • Situationsbezogenes Fachgespräch
    • Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (im Kursumfang enthalten)

In der Prüfungs­vorbereitung geht es, ähnlich der Lern­­methodik am Anfang des Kurses, um die geziel­te Anwen­dung und Prio­risie­rung des erlernten Wissens hin­sichtlich konkreter Frage­stellungen. Anhand von Muster­prü­fungen erhalten Sie ein Gefühl dafür, worauf es bei den Prüfungs­fragen ankommt. Zudem gewinnen Sie gleichzeitig die nötige Routine, mit der Prüfungs­ängste kein Thema für Sie sein werden [und falls doch, unter­stützen wir Sie bei Bedarf im geschützten Rahmen eines Einzel­coachings mit der Bewältigung dieser].

April 2024 / Oktober 2024

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  1. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.

Dienstag: 17:15 Uhr – 21:30 Uhr sowie jeder 2. Samstag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Trägereigenes Zertifikat / IHK Abschluss

Informationen